HDB
02.11.2004, 15:20
Hallo,
erst mal zur Vorgeschichte.
Ich hab mit 15 eine Lehre zum Anlagenelektriker begonnen, und mit 18 abgeschlossen. Danach dachte ich mir:"naja toll, anlagenelektriker, nicht so der hammer, ich mach noch was anderes."
Jetzt habe ich mit 20 noch eine Lehre zum EDV-Techniker angefangen, und nun die Einberufung zur Berufsschule erhalten. Da diese Berufsschule weiter weg ist als meine alte, muss ich ins Internat (keine Kohle für ne Wohnung oder Zimmer).
Als ich heute die Hausordnung durchlas fiehl mir regelrecht der laden auf den Tisch.
Ein kleiner auszug:
Studierstunde von 18 bis 20 Uhr
Nachtruhe 22 Uhr
Der Versammlungsraum darf nach 22 Uhr nur von Schülern des letzten Lehrjahres besucht werden.
PC Spiele sind verboten, arbeiten am PC nach 22 Uhr ebenfalls usw. usw.
Nun zu meinem kleinen Problem das mich etwas sauer macht.
Ich bin 20 Jahre alt (in 3 Wochen 21), lebe seit 2 Jahren mit meiner Freundin in meiner eigenen Wohnung, zahle Steuern, gehe Wählen und mache eigendlich alles was ein normaler erwachsener Mensch auch macht.
Was habe ich nun als volljährige Person für Rechte im Internat?
Muss ich mich daran halten, gibt es bestimmte möglichkeiten diesem Terror zu entgehen?
MFG
HDB
erst mal zur Vorgeschichte.
Ich hab mit 15 eine Lehre zum Anlagenelektriker begonnen, und mit 18 abgeschlossen. Danach dachte ich mir:"naja toll, anlagenelektriker, nicht so der hammer, ich mach noch was anderes."
Jetzt habe ich mit 20 noch eine Lehre zum EDV-Techniker angefangen, und nun die Einberufung zur Berufsschule erhalten. Da diese Berufsschule weiter weg ist als meine alte, muss ich ins Internat (keine Kohle für ne Wohnung oder Zimmer).
Als ich heute die Hausordnung durchlas fiehl mir regelrecht der laden auf den Tisch.
Ein kleiner auszug:
Studierstunde von 18 bis 20 Uhr
Nachtruhe 22 Uhr
Der Versammlungsraum darf nach 22 Uhr nur von Schülern des letzten Lehrjahres besucht werden.
PC Spiele sind verboten, arbeiten am PC nach 22 Uhr ebenfalls usw. usw.
Nun zu meinem kleinen Problem das mich etwas sauer macht.
Ich bin 20 Jahre alt (in 3 Wochen 21), lebe seit 2 Jahren mit meiner Freundin in meiner eigenen Wohnung, zahle Steuern, gehe Wählen und mache eigendlich alles was ein normaler erwachsener Mensch auch macht.
Was habe ich nun als volljährige Person für Rechte im Internat?
Muss ich mich daran halten, gibt es bestimmte möglichkeiten diesem Terror zu entgehen?
MFG
HDB